Armutsgefährdete Alleinerziehende oder Familien, die Schwierigkeiten bei der Existenzsicherung (Sicherstellung von Wohnen, Essen, Kleidung) haben, können diese mit einer wenig intensiven Unterstützung bei der Regelung der finanziellen Angelegenheiten meistern. Die Betroffenen sind der Kinder- und Jugendhilfe bekannt bzw. nehmen bereits Unterstützungsangebote in Anspruch.